Allgemeine Geschäftsbedingungen
Danovo GmbH · Im Märzgrund 5 · 97795 Schondra · Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Danovo GmbH („Danovo“) und ihren Auftraggebern über Leistungen in den Bereichen Webdesign, Website-Erstellung, Online-Shops, Kassensysteme, Software- und App-Entwicklung, Design sowie damit verbundene Dienst- und Pflegeleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Danovo ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote von Danovo sind freibleibend, sofern nicht anders angegeben. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch Danovo oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die Auftragsbestätigung samt zugrunde liegendem Angebot; als „optional“ gekennzeichnete Positionen sind nur bei gesonderter Beauftragung geschuldet.
3. Leistungserbringung und Änderungen
Danovo erbringt die Leistungen nach dem Stand der Technik und den im Angebot beschriebenen Anforderungen. Nachträgliche Änderungs- oder Erweiterungswünsche werden als Änderungsanträge behandelt und – soweit sie den vereinbarten Umfang überschreiten – nach den vereinbarten Stundensätzen gesondert vergütet. Termine verschieben sich angemessen, wenn der Auftraggeber Mitwirkungsleistungen verspätet erbringt oder Änderungen beauftragt.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung erforderlichen Inhalte, Zugänge und Informationen (z. B. Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten, Produktdaten) rechtzeitig und in gängigen Formaten bereit. Er sichert zu, dass bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen, und stellt Danovo insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Benannte Ansprechpartner sind entscheidungsbefugt.
5. Abnahme
Werkleistungen nimmt der Auftraggeber unverzüglich nach Fertigstellungsmitteilung ab, spätestens innerhalb von 10 Werktagen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel schriftlich rügt oder die Leistung produktiv nutzt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
6. Vergütung und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern ein Zahlungsplan vereinbart ist, sind Abschläge entsprechend fällig. Rechnungen sind innerhalb des auf der Rechnung genannten Zahlungsziels ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist Danovo berechtigt, die Arbeiten nach Ankündigung auszusetzen; gesetzliche Verzugsrechte bleiben unberührt.
7. Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber die für den Vertragszweck erforderlichen, zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnissen. Vorbestehende Komponenten, Werkzeuge und Bibliotheken von Danovo oder Dritten (Open Source) bleiben hiervon unberührt; für Open-Source-Bestandteile gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Danovo darf den Auftraggeber und die erbrachte Leistung als Referenz nennen, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht.
8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit folgender Maßgabe: Zunächst hat Danovo das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung). Keine Gewähr wird übernommen für Fehler, die auf Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter, geänderten Umgebungen oder bereitgestellten Fremdinhalten beruhen. Die Verjährung für Werkleistungen beträgt zwölf Monate ab Abnahme, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
9. Haftung
Danovo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Danovo nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber beschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim. Soweit Danovo bei der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien den beigefügten Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO).
11. Laufende Leistungen und Kündigung
Pflege-, Wartungs- und Hostingleistungen mit monatlicher Vergütung haben, sofern nicht anders vereinbart, eine Laufzeit von zwölf Monaten und verlängern sich um jeweils weitere zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Danovo. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO und Widerrufsbelehrung stellen wir im Rahmen der Vertragsanbahnung zur Verfügung — eine kurze Nachricht an info@danovo-software.de genügt.
